Anwartschaftsversicherung für Privatversicherte

Die Anwartschaftsversicherung bietet die Möglichkeit, das eigentliche Versicherungsverhältnis einer PKV Versicherung für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. In diesem Artikel finden Sie die Antwort zu folgenden Fragen rund um die Anwartschaftsversicherung:

  1. Was ist die Anwartschaftsversicherung?
  2. Welche Arten gibt es und was sind die Unterschiede zwischen der großen und kleinen Anwartschaftsversicherung?
  3. Was sind die Vorteile der Anwartschaftsversicherung? 
  4. Für wen und wann ist eine Anwartschaftsversicherung möglich? Die Voraussetzungen und Gründe
  5. Wie viel kostet die Anwartschaftsversicherung?
  6. Was ist bei der Beantragung und Kündigung der Anwartschaftsversicherung zu berücksichtigen?
  7. Was ist der Unterschied zwischen der Ruhens- und Anwartschaftsversicherung?
  8. Kann die Anwartschaft in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
  9. Gibt es die Anwartschaft auch für die Pflegepflichtversicherung?

1. Was ist die Anwartschaftsversicherung?

Bei der Anwartschaftsversicherung ruht das eigentliche Versicherungsverhältnis. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistungen der PKV unterbrochen werden und keine Leistungen aus dem abgeschlossenen Tarif in Anspruch genommen werden können. Dafür ist jedoch auch der Beitrag im Vergleich zur normalen Versicherung deutlich reduziert. Gleichzeitig sichert die Anwartschaft das Recht, das ruhende Vertragsverhältnis wieder in den regulären Vertrag zu überführen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Durch die Anwartschaft wird der Gesundheitszustand (und bei der großen auch das Alter, siehe „Arten“) quasi eingefroren, wodurch sich Verschlechterungen bei der Wiederaufnahme nicht auf den Beitrag oder Leistungen auswirken.

Die Kosten für die Anwartschaftsversicherung sind von den Versicherungsunternehmen dabei so kalkuliert, dass die Verwaltungskosten (und bei der großen Anwartschaft auch die Alterunsgrückstellungen) gedeckt sind.

2. Welche Arten gibt es und was sind die Unterschiede zwischen der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung?

Grundsätzlich kann zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft unterschieden werden. Beide haben gemein, dass die erneute Gesundheitsprüfung ausfällt.

Bei der kleinen wird der Gesundheitszustand “eingefroren” und Alterungsrückstellungen werden, sofern bereits welche gebildet wurden, abgesichert.

Bei der großen Anwartschaft wird neben dem gesundheitlichen Zustand auch das Eintrittsalter gesichert. Dadurch ist ein späterer Wiedereinstieg zum ursprünglichen PKV-Eintrittsalter möglich. Auch ist bei der großen Anwartschaft der Aufbau weiterer Alterungsrückstellungen möglich. Durch diese zwei zusätzlichen Möglichkeiten sind jedoch auch die Kosten für die große Anwartschaftsversicherung höher.

3. Was sind die Vorteile der Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung bietet jede Menge Vorteile. Es sollte jedoch immer bedacht werden, wann und ob eine Rückkehr in die PKV erfolgen soll und abgewägt werden, ob die Vorteile die Kosten überwiegen. 

  • Geringere Prämienzahlung beim Wechsel von der Anwartschaft zurück in den normalen Tarif als bei späterer Antragstellung, dadurch das der aktuelle Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsjahr in die Versicherung gesichert wird.
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einem späteren (Wieder)Eintritt in die PKV. Somit wirkt sich eine schlechtere Gesundheit nicht auf den Versicherungsschutz aus.
  • Entfall oder deutlich Verkürzung der Wartezeiten beim (Wieder) Einstieg in den PKV-Tarif, dadurch das das Versicherungsverhältnis nur geruht hat und kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
  • Kein Verlust der angesparten Alterungsrückstellungen.

4. Für wen und wann ist eine Anwartschaftsversicherung möglich? Die Voraussetzungen und Gründe

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist nur unter bestimmten Gründen/Voraussetzungen möglich. So kann diese in folgenden Fällen für die Dauer dieser Umstände abgeschlossen werden:

    • einer Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit beispielsweise für: 
      • Für selbstständig tätige, die für eine gewisse Zeit in ein Anstellungsverhältnis mit gesetzlicher Krankenversicherungspflicht wechseln
      • wenn das Gehalt (für einen gewissen Zeitraum), die Versicherungspflichtgrenze, auch genannt Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet und ein (zeitweiser) Wechsel in die GKV nötig wird
    • Bei einem längeren Auslandsaufenthalt mit gleichzeitiger Versicherung bei einem internationalen Versicherer
    • Arbeits- oder Stellenlosigkeit
    • Bei vorübergehendem Anspruch auf Familienversicherung in der GKV
    • einer außergewöhnlichen Notlage
    • Für Empfänger von freier Heilfürsorge durch den Dienstherrn. Denn mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wird keine freie Heilfürsorge mehr geleistet, stattdessen erfolgt die Beteiligung an Krankheitskosten durch den Dienstherrn mit Beihilfe bis zu einem gewissen Prozentsatz. In diesem Fall gewährleistet die Anwartschaft den reibungslosen Übergang in die PKV, die zur Deckung der nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten abgeschlossen wurde.

Fällt die Voraussetzung für die Anwartschaft weg, muss der ursprüngliche Versicherungsvertrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Wegfall reaktiviert werden und die Leistungspflicht des ruhenden (in Anwartschaft) stehenden Tarifes wird in Kraft gesetzt.

5. Wie viel kostet die Anwartschaftsversicherung?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Höhe der Kosten (auch genannt Prämie) für die Anwartschaftsversicherung ist nicht möglich. So hängt der Betrag vom jeweiligen Versicherer und der Art des bestehenden Tarifs, in den zurückgekehrt werden soll, ab. Anwartschaften in Kompakttarifen sind häufig deutlich günstiger als bei Bausteintarifen. Für die Aufrechterhaltungen von Leistungen aus einem Premiumschutz sind die höchsten Aufwendungen erforderlich.

Auch wenn keine pauschale Antwort möglich ist, lässt sich grob das Verhältnis zwischen Beiträge für die Anwartschaft gegenüber dem vollwertigen PKV Schutz absehen:

Die Prämie für die kleine Anwartschaft beträgt monatlich fünf bis zehn Prozent des Beitrages, den Neukunden in dem privaten Krankenversicherungstarif zahlen müssten.

Bei der großen Anwartschaft kann mit Kosten zwischen 30 und 45 Prozent des bisherigen Zahlbeitrags gerechnet werden.

6. Was ist bei der Beantragung und Kündigung der Anwartschaftsversicherung zu berücksichtigen?

Beantragung der Anwartschaft

Die Beantragung der Anwartschaft ist häufig unkompliziert und kurzfristig möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Möglichkeit, das PKV Versicherungsverhältnis über die Anwartschaft fortlaufen zu lassen, oft innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Eintreten des Grundes für die Anwartschaft in Anspruch genommen werden muss.

Ähnlich verhält es sich mit dem Wiederaufleben lassen des Versicherungsschutzes nach der Ruhepause. In der Regel muss die private Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Grund für die Anwartschaftsversicherung weggefallen ist, reaktiviert werden.

KVA+ Tipp

Es ist ratsam, ein Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen und die Fristen des Anbieters zu überprüfen. Wird zu lange mit der Rückmeldung beim Versicherer gewartet, kann der Anspruch, ohne Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückzukehren, verloren gehen. Anwartschaftsbeiträge wertlos.

Kündigung der Anwartschaft

Ist absehbar, dass keine Rückkehr in die PKV erfolgen soll, kann die Anwartschaft gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wurde eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, aber der Grund für diese entfällt und die PKV Versicherung wird reaktiviert, kann die Anwartschaft innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt werden.

KVA+ Tipp

Bei Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sollte beachtet werden, dass damit eine Bindung an den Versicherer erfolgt. Daher sollte die Auswahl des Tarifs mit Bedacht erfolgen. Bei einem späteren Wechsel zu einem anderen Versicherer sind ansonsten die bereits gezahlten Anwartschaftsbeiträge wertlos.

7. Was ist der Unterschied zwischen der Ruhens- und Anwartschaftsversicherung?

Einige Krankenversicherer bieten die sogenannte Ruhensversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der kleinen Anwartschaft und bietet die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis in einigen Fällen kostenlos ruhen zu lassen. In diesem Zeitraum besteht, wie auch bei der kleinen Anwartschaft, kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Die Ruhensversicherung bieten einige PKV-Unternehmen in bestimmten Fällen, beispielsweise bei eintretender Arbeitslosigkeit und damit verbundener Versicherungspflicht in der GKV an.

Weitere Unterschiede zwischen den Versicherungsarten liegen neben der Kostenfreiheit darin, dass die Ruhensvereinbarung auf ein paar Monate befristet ist und nur von einigen Krankenversicherern angeboten wird. Auch werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch der Beitrag bei der Wiederaufnahme höher ausfällt. Der Vorteil liegt jedoch, wie bei der Anwartschaftsversicherung, im Entfall einer erneuten Gesundheitsprüfung. Unter Umständen kann an die Ruhensversicherung eine Anwartschaft angeschlossen werden, falls die Rückkehr in die PKV mit Ablauf der Ruhensvereinbarung noch nicht möglich ist.

KVA+ Tipp

Nicht alle Versicherer bieten die Ruhensversicherung an. Durch einen Blick in die Vertragsunterlagen oder auf Nachfrage wird jedoch ersichtlich, ob die Möglichkeit besteht, den Vertrag kostenfrei ruhen zu lassen.

8. Kann die Anwartschaft in der Steuererklärung berücksichtigt werden?

Sowohl die kleine als auch die große Anwartschaftsversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden und werden als Vorsorgeaufwendungen bewertet. Die absetzbare Höhe ist vom gesamten Beitragsvolumen abhängig:

Liegt die Prämie unter 100€, kann diese vollständig steuerlich abgesetzt werden.

Werden jährlich mehr als 100€ an Beiträgen gezahlt, kann der übersteigende Betrag steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dies geht allerdings nur, wenn es sich um ein Beitragsbestandteil handelt, der der Basiskrankenversicherung zuzurechnen ist.

9. Gibt es die Anwartschaft auch für die Pflegepflichtversicherung?

Nicht nur die PKV, sondern auch die private Pflegepflichtversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Anwartschaft fortgeführt werden. Die Aufrechterhaltung der privaten Pflegepflichtversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn eine Rückkehr von der Pflegepflichtversicherung in die private Pflegepflichtversicherung vorgesehen ist, denn auch im Ausland oder während eines Anstellungsverhältnisses kann der Pflegefall eintreten. Ob die Anwartschaft für die private Pflegeversicherung möglich ist, ist auch vom jeweiligen Versicherer abhängig. Daher sollte sich bei diesem nach der Möglichkeit hierzu erkundigt werden.

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