Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte?

Beamte haben das Privileg, dass mindestens 50 % der Krankenkosten durch den Dienstherrn bzw. die Beihilfe übernommen werden. Der übrige Anteil kann durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden.
Demnach beträgt die Absicherung addiert 100 %. Da dennoch bestimmte Leistungen nach der Bundes- oder Landesbeihilfe bzw. dem jeweiligen Versicherungstarif nicht übernommen werden, bietet sich ein Beihilfeergänzungstarif an.

Der Beihilfeergänzungstarif für Beamte schließt die Leistungslücken, die weder von der Beihilfe noch von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Die Kappungsvorschrift der Beihilfebestimmungen (Bund und Länder) machen einen Versicherungsschutz, dessen Leistungen zusammen mit den Beihilfeleistungen mehr als 100 % ergeben, unzweckmäßig. Da aber nicht alle tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig sind und nach den Beihilfebestimmungen (Bund und Länder) beihilfefähig sind, können immer noch Selbstbeteiligungen verbleiben. Damit Selbstbehalte weitgehend erspart bleiben, ist ein Beihilfeergänzungstarif zu empfehlen.

Häufige Leistungslücken finden sich in den Leistungsbereichen Heilpraktikerbehandlungen, Brillen / Kontaktlinsen, Kuren, Zahnersatz und Kieferorthopädie, Massagen und Reha. Im Falle einer nicht erstattungsfähigen Leistung muss zusätzlich ein Eigenanteil getragen werden, da generell nicht davon ausgegangen werden kann, dass die private Krankenversicherung und die Beihilfe grundsätzlich in gleicher Höhe leisten.

Wo bekomme ich einen Beihilfeergänzungstarif?

Der Beihilfeergänzungstarif kann bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass auch hier jede private Krankenversicherung einen individuellen Tarif anbietet, demnach unterscheiden sich die Leistungsinhalte. Es sollte darauf geachtet werden, dass Sie den passenden Beihilfeergänzungstarif zu Ihrer Situation auswählen und das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

Wie teuer ist der Beihilfeergänzungstarif?

Die Frage, wie teuer der Beihilfeergänzungstarif ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung ist die Höhe abhängig von diversen Faktoren. Neben dem Alter bei Versicherungsbeginn spielen Vorerkrankungen sowie die konkreten Beihilfeverordnungen und der Versicherungstarif eine ausschlaggebende Rolle für die Höhe des Beihilfeergänzungstarifs. Hier ist zu beachten, dass die Kosten steigen können, wenn der Beihilfeergänzungstarif von älteren Versicherungsnehmern abgeschlossen wird.

Ein Beispiel für eine derartige Situation:

Bei einer Zahnbehandlung wird eine Leistung in Höhe von 1.000 EUR in Rechnung gestellt. Der Beihilfeanspruch der betroffenen Person beläuft sich auf 50 %. Die private Krankenversicherung erstattet ihre anteiligen 50 % während die Leistung bei der zuständigen Beihilfeverordnung nicht erstattungsfähig ist. Durch den Beihilfeergänzungstarif können die 50 % der nicht erstatteten Beihilfeleistung dennoch erstattet werden und die betroffene Person muss nicht in Eigenleistung treten.

Wie bekomme ich die nachträgliche Erstattung?

Die private Krankenversicherung vermerkt auf der abgelehnten Leistung, dass im Falle einer Beihilfeerstattung die Rechnung mit dem zugehörigen Beihilfebescheid erneut eingereicht werden kann. Des Weiteren werden nicht beihilfefähige Leistungen bei der privaten Krankenversicherung in der Regel direkt berücksichtigt und die Leistung vorab vollständig erstattet.

Fazit

Der Beihilfeergänzungstarif sollte in jedem Fall zur näheren Betrachtung herangezogen werden. Leistungslücken können dadurch gefüllt und der Geldbeutel nachhaltig entlastet werden.

Checkliste für die Auswahl des Beihilfeergänzungstarifs

  • Prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen nach der Bundes- bzw. Landesbeihilfeverordnung zustehen
  • Prüfen Sie die vertraglichen Leistungen aus Ihrem privaten Krankenversicherungstarif
  • Informieren Sie sich bei Anbietern über das Preis-Leistungs-Verhältnis und lassen Sie sich individuelle Angebote senden
  • Entscheiden Sie sich für einen Beihilfeergänzungstarif, der nachhaltig Leistungslücken füllen kann

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