Stationäre Pflege

Personen oder Angehörige, die aufgrund einer Erkrankung oder des Lebensalters als pflegebedürftig eingestuft wurden, haben nicht nur gesundheitliche Einschränkungen. Auch müssen Sie oder die Angehörigen sich mit den verschiedenen Pflegekonzepten auseinandersetzen. Besonders die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege fällt vielen Betroffenen in dieser Situation schwer.

Welche Arten der stationären Pflege gibt es, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Kosten sind damit verbunden? Antworten hierauf, Vorteile und Tipps für die Auswahl finden Sie hier.

Informationen über die ambulante Pflege finden Sie in unserem Bericht über die Ambulante Pflege

Wann sollte eine stationäre Pflege in Betracht gezogen werden?

Eine pauschale Aussage lässt sich hier schwer treffen, da bei dieser Entscheidung sowohl die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch deren unmittelbares Umfeld von großer Bedeutung sind. Allgemein sollte eine stationäre Pflege dann in Betracht gezogen werden, wenn keine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld mehr gewährleistet werden kann. Besonders für Personen mit wenig sozialen Kontakten in ihrem Alltag oder Personen, denen ein hoher Pflegegrad zugeteilt wurde, bietet eine stationäre Betreuung viele Vorteile.

Welche Arten der stationären Pflege gibt es?

Fällt die Entscheidung der betroffenen Person oder deren Angehörigen auf eine Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses, gilt es zwischen mehreren Optionen der stationären Pflege zu wählen:

1) Teilstationäre Pflege

Diese Art der Pflege bietet sich an, wenn eine pflegebedürftige Person zwar einen erhöhten Pflegebedarf aufweist, welcher durch einen ambulanten Pflegedienst nicht gedeckt werden kann, die Person ihr gewohntes Umfeld jedoch nicht dauerhaft verlassen möchte. Dabei werden Pflegebedürftige je nach individuellem Bedarf entweder in einer Nachtpflege- oder Tagespflege-Einrichtung untergebracht. Diese Möglichkeit bietet sich z. B. auch dann an, wenn Angehörige der betroffenen Person berufstätig sind und diese daher über den Tag nicht betreuen können.

Gut zu wissen: Bei Personen mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 werden die Kosten für eine teilstationäre Pflege durch die Pflegeversicherung übernommen. Zudem kann diese Art der Pflege auch mit anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für häusliche Pflege kombiniert werden.

2) Vollstationäre Pflege

Bei der vollstationären Pflege verlässt die pflegebedürftige Person ihr eigenes Zuhause dauerhaft und zieht in eine Pflegeeinrichtung ein. Die vollstationäre Pflege schließt sich häufig an die teilstationäre an, sobald eine 24h-Betreuung notwendig wird oder die Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Gut zu wissen: Ein Teil der Kosten für Pflegeleistungen werden zwar von der Pflegeversicherung übernommen, dennoch ist auch ein gewisser Eigenanteil durch die Betroffenen selbst zu zahlen. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt von dem jeweiligen Pflegegrad der Person und der Art der Einrichtung ab.

3) Kurzzeitpflege

Wie bei der ambulanten Pflege besteht auch in dem Bereich des stationären Pflegeangebots die Möglichkeit, dieses nur für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen. Stationäre Kurzzeitpflege kann z. B. im direkten Anschluss an eine schwere Krankheit oder Operation in Anspruch genommen werden, bis der Betroffene sich wieder selbst versorgen kann. Auch bei eigener Krankheit oder Urlaub der entsprechenden ambulanten Pflegekraft oder des pflegenden Angehörigen kann diese Art der Pflege für Entlastung sorgen. In einem befristeten Zeitraum kann die pflegebedürftige Person dann in einer vollstationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr versorgt werden. Die Dauer der Kurzzeitpflege ist jährlich auf maximal 56 Tage beschränkt.

Gut zu wissen: Die stationäre Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Außerdem zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege bis zu einer Dauer von 8 Wochen.

Welche Pflegeeinrichtungen stehen zur stationären Betreuung zur Auswahl?

  • Seniorenwohnheim
  • Behindertenwohnheim
  • Pflegeheim

Was ist der Unterschied zwischen einem Seniorenwohnheim und Pflegeheim?

In einem Seniorenwohnheim bewohnen Betroffene meist ein eigenes kleines Appartement und erhalten vor allem Unterstützung bei Tätigkeiten im Haushalt und leichte medizinische Pflege. Sofern der Pflegebedarf jedoch ansteigt, sollten pflegebedürftige Personen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Dort bewohnen diese in der Regel Doppel- oder Einzelzimmer und können von einer 24h-Betreuung durch geschultes Fachpersonal profitieren. Der Tagesablauf und Essenszeiten sind in stationären Pflegeeinrichtungen größtenteils festgelegt.

Welche Vorteile hat die stationäre Pflege?

Der größte Vorteil dieser Art der Betreuung für Pflegebedürftige ist die 24h-Überwachung. Somit kann gewährleistet werden, dass bei einem Sturz oder einem medizinischen Notfall unmittelbar reagiert werden kann, wodurch eine maximale medizinische Versorgung der Patienten möglich ist. Auch der geregelte Tagesablauf tut vielen Senioren gut, da dieser vielen älteren Menschen zu Hause fehlt. Außerdem kann durch die festen Essenszeiten eine ausreichende Nahrungsaufnahme der Patienten sichergestellt werden, welche sich zu Hause womöglich nicht mehr allein versorgen könnten. Besonders alleinstehende Personen blühen innerhalb der Gemeinschaft in einem Heim häufig wieder auf, da der enge Kontakt mit Gleichgesinnten ihnen guttut.

Welche Voraussetzungen gibt es für die stationäre Pflege?

Um vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So kommt die Pflege als vollstationäre Variante häufig für Personen infrage, denen eine ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreichen würde. Auch sogenannte „Besonderheiten im Einzelfall“ können eine solche Voraussetzung darstellen. Zu diesen Besonderheiten zählen u.a. die Gefahr der Fremd- oder Eigengefährdung durch die pflegebedürftige Person, Fehlen oder Überforderung möglicher Pflegepersonen oder Verwahrlosung des Betroffenen. Zusätzlich zu dem Beleg einer Heimbedürftigkeit muss auch die Vorversicherungszeit erfüllt, eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Leistung bei der Pflegekasse beantragt worden sein.

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Durch einen medizinischen Dienst wird ermittelt, wie selbstständig die Person ist und welcher durchschnittliche Zeitaufwand benötigt wird, um der betroffenen Person zu helfen. Die Feststellung des Pflegebedarfs erfolgt bei Privatversicherten durch den privaten medizinischen Dienst Medicproof.

Können verschiedene Leistungen kombiniert werden?

Während sich Leistungen der vollstationären und der ambulanten Pflege größtenteils gegenseitig ausschließen, besteht bei einer kurzzeitigen oder teilstationären Pflegeform zusätzlich Anspruch auf ausgewählte Leistungen der häuslichen Pflege.

Welche Arten von Kosten können in der stationären Pflege anfallen?

Pflegekosten: Kosten für die Pflegeleistungen in der Einrichtung, sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege

Hotelkosten: Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung der pflegebedürftigen Person, z. B. Miete und Reinigung des Zimmers

Investitionskosten: Kosten, die auf den Erhalt des Betriebs der Einrichtung zurückzuführen sind, z. B. Gebäudesanierung, Instandhaltung, Miete der Räumlichkeiten

Wer übernimmt die Kosten der stationären Pflege?

1) Leistungsumfang

Die Pflegekasse übernimmt:

  • pflegebedingte Aufwendungen
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung
  • Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege

2) Leistungshöhe

Die Höhe der Kostenübernahme hängt hauptsächlich von dem Pflegegrad der betroffenen Person ab:

Tabelle: Leistungshöhe bei der stationären Pflege

Diese Kosten werden jedoch nur gezahlt, wenn eine stationäre Unterbringung als erwiesen gilt. Ist dies nicht der Fall, ist der Eigenanteil der pflegebedürftigen Person deutlich höher. In diesem Fall kann nur mit einem Zuschuss in Höhe des Entlastungsbetrags oder der Pflegesachleistung gerechnet werden.

3) Eigenanteil

Der Pflegebedürftige übernimmt in der Regel: 

  • Kosten für die Unterkunft und die eigene Verpflegung (Hotelkosten)
  • ggf. gesondert berechnete Investitionskosten (Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete u.ä.)

Diese und weitere Kostenpunkte müssen in Form eines einrichtungseinheitlichen Eigenanteils durch die pflegebedürftige Person selbst übernommen werden. Während dieser Eigenanteil bei einem Pflegegrad 2-5 gleich hoch bleibt, haben Betroffene mit einem Pflegegrad von 1 eine deutlich höhere Summe zu zahlen. Die endgültige Höhe des Eigenanteils wird von der Pflegekasse festgelegt.

4) Ausnahme: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Behindertenheime dienen nicht nur der medizinischen Versorgung und Pflege von Betroffenen, sondern sollen auch deren Teilhabe an Bildung, dem Arbeits- und Sozialleben fördern.

Leistungsumfang: die Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss ab dem Pflegegrad 2

Leistungshöhe: die Pflegeversicherung zahlt eine Pauschale von 15% des Heimentgelts, das Maximum liegt hierbei jedoch bei 266€ pro Monat

Welche zusätzliche Ansprüche haben Pflegebedürftige?

Auch im Bereich der stationären Pflege haben Betroffene die Möglichkeit, den zweckgebundenen Entlastungsbetrag zu beantragen. Dieser sichert allen Menschen mit Pflegegrad einen monatlichen Anspruch auf 125€ zu, wobei der Entlastungsbetrag immer erst im Nachhinein gezahlt wird. Allerdings ist dieser Beitrag keinesfalls an einen Monat gebunden und kann so über ein Kalenderjahr beliebig verteilt werden.

Anmerkung zur Heimwahl

Die Umstellung auf eine stationäre Pflegeeinrichtung ist für Betroffene und deren Familie mit großem Aufwand verbunden. Zum einen ist ein Heimaufenthalt mit hohen Kosten verbunden, weshalb hier eine genaue Planung nötig ist. Aber auch mental ist dieser Schritt für die beteiligten Personen schwierig. Daher sollten Betroffene frühzeitig anfangen, sich über Möglichkeiten der stationären Pflege und geeigneten Einrichtungen zu informieren. Dabei sind Besichtigungen und auch kurze „Probe-Urlaube“ in den Einrichtungen von großer Bedeutung, um herauszufinden, wie Betroffene auf die neue Umgebung reagieren und ob sie sich wohlfühlen. Vor allem sollten sich Angehörige und Pflegebedürftige für die Entscheidung genügend Zeit nehmen und sich auch im Nachhinein nicht scheuen mögliche Probleme in einer Einrichtung anzusprechen.

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Preise für Pflegebedürftige