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Häufig gestellte Fragen
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FAQbonadmin11. Januar 202411. Juni 2024

Häufig gestellte Fragen

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01 Wie funktioniert die Abrechnung bei Privatpatienten?

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung von ärztlichen Leistungen stets über die GOÄ, wenn keine andere Gebührenordnung greift. Die Rechnungen werden von uns an die zuständige private Krankenversicherung verschickt und die Erstattungen überprüft; dadurch erhalten Sie Ihre tariflichen Leistungen.

02 Wie schnell muss die PKV Leistungen erstatten?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, allerdings ermittelt das Bundesamt für Gesundheit regelmäßig, wie lange es dauert, bis eine Erstattung erfolgt. Im Durchschnitt sind dies etwa 10 Tage. Die Unterscheide zwischen den Krankenversicherungen sind sehr groß. Braucht eine private Krankenversicherung bei vielen Mandanten zu lange, so wird sie durch das Bundesamt für Gesundheit ermahnt. Wir stehen Ihnen bei dem gesamten Prozess tatkräftig zur Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre tariflichen Leistungen auch erhalten.

03 Wie rechnet man mit der Beihilfe ab?

Um Rechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen zu können, ist es nötig einen Beihilfeantrag zu stellen. Wir von der KVA+ übernehmen den gesamten Abrechnnungsprozess, sowie die Antragsstellung für Sie. Dadurch können Sie sich auf die Genesung konzentrieren.

04 Wer kann unseren Service in Anspruch nehmen?

Wir unterstützen mit unserem Abrechnungsservice unmittelbar Privatversicherte, Pflegebedürftige, Beamte und Beihilfeberechtigte. Aber auch Angehörigen in Not mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern, helfen wir mit unseren Dienstleistungen.

05 Bezahlt man eine Aufnahme- oder Einrichtungsgebühr?

Mit der erstmaligen Buchung unseres Service, erheben wir zur individuellen und persönlichen Datenerfassung und -bearbeitung eine einmalige Einrichtungspauschale. Dafür erhalten Sie ein persönliches Willkommensgespräch zur Aufnahme und Abgleich Ihrer individuellen Daten.

06 Was kostet der Abrechnungsservice für Familien?

Gerne gewähren wir Ihnen einen Rabatt für Familien. Um bei der Ausgestaltung eines Angebotes auf individuelle Wünsche und einen möglichen Rabatt eingehen zu können, empfiehlt sich deshalb der direkte Kontakt zu unseren Experten.

07 Welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen?

Sie können unseren Service per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) zahlen. Betreuer, Steuerberater und Rechtsanwälte können per Rechnung (und nachträglicher Banküberweisung) bezahlen.

Zusätzlicher Hinweis: In unsere Angebotspaketen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (ab sofort 16%) bereits enthalten. Wir gewähren einen Nachlass in Höhe von 3% bei Quartalszahlung, 5% bei Halbjahreszahlung und 10% bei Jahreszahlung.

01 Was ist die Beihilfe und wie funktioniert die Beihilfezahlung?

Die Beihilfe ist das spezielle Krankenversicherungsergänzungssystem für Beamte. Es dient der Unterstützung zum privaten Krankenversicherungstarif und bezuschusst somit die Gesundheitsversorgung. Die Beihilfesätze belaufen sich in der Regel auf: 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für Rentner und Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Für die übrigen Teile der Krankheitskosten ist die private Krankenversicherung (PKV) zuständig.

02 Wie beantragt man das Pflegegeld und wie hoch fällt es aus?

Wir kümmern uns um die Beantragung des Pflegegeldes bei der zuständigen privaten Pflegeversicherung in höhe Ihres Pflegegrades. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie mtl. 316€, mit Pflegegrad 3 mtl. 545€, mit Pflegegrad 4 mtl. 728€, mit Pflegegrad 5 mtl. 901€. Mit

Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

03 Wie rechnet man Pflegeleistungen als Privatvesicherter ab?

Die Abrechnung von Pflegeleistungen verläuft analog zur Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und Beihilfe.
Wir reichen für Sie die entstanden Pflegeleistungen zur Erstattung bei der privaten Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung und Beihilfestelle ein und überprüfen, ob die Leistungen korrekt nach Ihrem individuellenTarif erstattet wurden. Dabei ist es egal, ob es sich um vollstationäre Pflege-, Kombinationspflege-, Pflegesach- oder Abulante Pflegeleistungen handelt.

04 Wie schützt KVA+ meine Daten?

KVA+ schützt Ihre Privatsphäre. Deshalb behandeln wir technisch und organisatorisch Ihre Gesundheitsdaten mit größter Sorgfalt. Lesen Sie hier unsere umfangreiche Datenschutzvereinbarung. Darüber hinaus sind alle unsere Mitarbeiter zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

05 Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?

Bedingungsloses: Nein! Sämtliche persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Kostenabrechnung an zuständige Stellen weitergegeben und verarbeitet. Unsere Website und das gesamte Angebot von KVA+ ist frei von Werbung für die Leistungen Dritter. Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen nutzen wir Ihre Daten zu Werbezwecken oder Nebengeschäften von oder mit Dritten. Der absolute Schutz Ihrer Identität und Privatsphäre ist die Existenzgrundlage unseres Unternehmens.

06 Gehört KVA+ zu einem Versicherungsunternehmen?

KVA+ ist unabhängig. Wir optimieren oder vermitteln niemals Versicherungsprodukte! Wir pflegen keinerlei geschäftliche Verbindung zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, einer politischen oder religiösen Organisationen. Mit unserem Angebot und unseren Aktivitäten vertreten wir, sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet, weder direkt noch indirekt die Überzeugung einer solchen Institution.

07 Gibt es eine Unternehmensphilosophie?

Kundenorientiertes Handeln ist für uns Dienst am Menschen. Zufriedene Mandanten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir hören unseren Mandanten aufmerksam zu, um ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ansprüche zu erfahren, berücksichtigen ihre persönlichen Lebenssituation und bieten gegebenenfalls besondere Unterstützung. Wir nehmen Anregungen unserer Mandanten ernst und bedanken uns für ihre Hinweise.

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