Vergleich PKV und GKV

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, wer also in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein. Das duale Gesundheitssystem in Deutschland bietet neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Hier gibt es den Vergleich PKV und GKV für Sie anand diverser Unterschiede: Preisgestaltung, Abrechnung, Leistungsanspruch und Unterschiede im Ruhestand. 

Wie unterschiedlich ist die Preisgestaltung?

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung hat eine soziale Preisgestaltung und gewinnt dadurch an Attraktivität. Wer wenig verdient, zahlt einen geringeren Beitrag, da sich dieser nach dem monatlichen Einkommen richtet (Beitragsbemessungsgrenze 58.050,00€ in 2021). Des Weiteren sind Kinder unter 25 Jahre, die noch keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, in der Familienversicherung mitversichert. Es muss demnach kein separater Beitrag pro Kind abgeführt werden. Man kann umfassend sagen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sich den Lebensumständen anpasst.

Private Krankenversicherung – PKV

Die private Krankenversicherung berücksichtigt bei der Beitragskalkulation das Alter und Risiko des Versicherten, demnach sind die PKV-Beiträge nicht einkommensabhängig. Um die Höhe des tatsächlichen monatlichen Beitrags zu berechnen, bilden das Alter und der Gesundheitszustand die Kalkulationsgrundlage. Auch die Auswahl des Krankenversicherungstarifs wirkt sich auf den monatlichen Beitrag aus. Während Tarife mit hohen Selbstbehalten billiger sind, kann der Beitrag auch durch den Leistungsumfang beeinflusst werden. 

Wo liegt der Unterschied in der Abrechnung?

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

 Gesetzlich Krankenversicherte gehen mit Ihrer Gesundheitskarte einfach zum Arzt. Die Leistungserbringer rechnen anhand des EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab) quartalsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Krankenkassen bezahlen einen vereinbarten monatlichen Festbetrag an die Kassenärztliche Vereinigung. Solange die erbrachten Leistungen nach SGB V von der Krankenversicherung bezahlt wird, hat der gesetzlich Versicherte nichts mit der Abrechnung zu tun. Wird die Leistung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen, muss der gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung tätigen. Diese erfolgt in der Regel jedoch direkt vor Ort, bei dem Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, etc.). 

Private Krankenversicherung – PKV

 Privat Krankenversicherte, die Leistungen in Anspruch nehmen, müssen sich um die Abrechnungsmodalitäten der Belege selbst kümmern. Nachdem der Privatpatient beispielsweise einen Arzt aufgesucht hat, erhält er eine Rechnung. Diese Rechnung muss bei der privaten Krankenversicherung und ggf. der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Der Privatversicherte kann den Rechnungsbetrag entweder in Vorkasse begleichen oder auf die Erstattung der privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle warten. Der Abrechnungsprozess muss für jede/n Rechnung/Beleg erfolgen. Wird eine Leistung abgelehnt, muss der Privatpatient sich selbst um die Angelegenheit kümmern. Ist eine Kürzung oder Ablehnung berechtigt, muss der Privatversicherte die Rechnung/ die Kürzung aus eigener Tasche begleichen.

Abrechnung bei der KVA+

Die KVA+ bietet die transparente Lösung für Privatversicherte und Beamte. Beauftragen Sie die KVA+ mit der Abrechnung Ihrer Pflege- und Krankenkosten, übernimmt die KVA+ ihre Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und der  Beihilfestelle. Wie das funktioniert? Alle Rechnungen und Belege können physisch oder digital an die KVA+ weitergeleitet werden (auch der Arzt kann die Belege direkt an die KVA+ senden). Alle Belege werden ordnungsgemäß erfasst und digitalisiert und anschließend bei der zuständigen privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle eingereicht. Die Erstattung erfolgt auf ein Treuhandkonto, von dem wiederum alle Rechnungen des einzelnen Mandanten beglichen werden. Werden Leistungen gekürzt oder abgelehnt, prüft die KVA+ ihre Rechnung und legt einen Widerspruch ein, wenn die Ablehnung oder die Kürzung nicht gerechtfertigt ist. Sie haben durch unser transparentes Abrechnungsportal die Möglichkeit, den gesamten Verlauf in Echtzeit zu verfolgen. Neugierig geworden? Hier finden Sie unsere Angebote: www.kva-plus.de/leistungsangebot

Leistungsunterschiede bei PKV und GKV?

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

In der gesetzlichen Krankenkasse gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip, also die Bereitstellung von Leistungen durch die Krankenkasse. Der Patient, entweder das Krankenkassenmitglied oder ein mitversicherter Familienangehöriger, nimmt dabei Leistungen zur Krankenbehandlung in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung vom Arzt zu erhalten. Krankenversicherte haben einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von Alter oder Einkommen. Dieser Umfang wird im SGB V festgeschrieben.  Diese Leistungen können sich jedoch durch den Wandel der Zeit oder demografische Veränderungen ändern. Auch die Auswahl der Krankenkasse spielt eine wichtige Rolle. Je nach Auswahl kommen zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Homöopathie hinzu. Durch private Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung kann der Leistungsanspruch verbessert werden.

Private Krankenversicherung – PKV

Die PKV arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Versicherungsnehmer (VN) bezahlt die Arztrechnung direkt und bekommt von der Krankenversicherung die entstandenen Kosten (im Rahmen des versicherten Tarifs) zurückerstattet. 

Der Umfang der Leistungen bei Privatversicherten weist deutliche Unterschiede zu der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Die bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen können lebenslang in Anspruch genommen werden, wobei die Tarifauswahl eine ausschlaggebende Rolle spielt. Entscheiden Sie sich für einen Basistarif, stehen Ihnen ausschließlich die Leistungen aus diesem Tarif zu. In einem Premium-Tarif sind zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer inklusive. Die Entscheidung, welche Leistungen abgesichert sein sollen, liegt demnach bei dem privat Versicherten selbst. Der wesentliche Leistungsunterschied ist, dass alle Leistungen im Zuge des Abschlusses der privaten Krankenversicherung vertraglich zugesichert sind und sich der Anspruch nicht vermindert. Ein weiterer Vorteil ist, dass Privatversicherte von innovativen Methoden und neusten Technologien profitieren. 

Unterschiede GKV und PKV im Ruhestand?

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch im Ruhestand anhand der monatlichen  Einkünfte  kalkuliert. Das bedeutet, dass auch im Ruhestand die Einkünfte die Kalkulationsbasis der Abgaben bestimmt. Zu beachten ist die Vorversicherungszeit. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Versicherte / die Versicherte mind. 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert war, um in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen. Deshalb differenziert man gesetzlich Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte.

Gesetzlich Pflichtversichert (KVdR)

Im Falle, dass der Rentner gesetzlich pflichtversichert war, betragen die monatlichen Abzüge auf die Brutto-Rente insgesamt 14,6 % + individueller Zusatzbeitrag (ø 1,3 % in 2020) für die Krankenversicherung. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 7,3%. Ein weiterer Abzug ist die Pflegeversicherung von 3,05% (ohne Kinder 3,3%), die der Rentner selbst tragen muss. Die Betriebsrente unterliegt demselben prozentualen Werten jedoch mit Freibeträgen. Demnach liegt der Freibetrag für die monatliche betriebliche Rente bei 164,50 Euro (im Jahr 2021)für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung. 

Für Riester-Rente, Rürup Rente, Rente aus privaten Rentenversicherungen, Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung müssen keine zusätzlichen Beiträge abgetreten werden. Auch bei Einkommen bis 450 Euro/Monat und Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen wird kein extra Beitrag fällig. 

Freiwillig gesetzlich versichert

Ist der Rentner freiwillig gesetzlich versichert, ändert sich die Kalkulation. Die monatlichen Abzüge auf die Brutto-Rente betragen wir bei gesetzlich Pflichtversicherten 14,6 % + individueller Zusatzbeitrag (ø 1,3 % in 2020). Damit auch in diesem Fall 7,3% von der Deutschen Rentenversicherung übernommen wird, muss ein Antrag gestellt werden. Für die Betriebsrente gelten die gleichen prozentualen Werte. 

Für Riester-Rente, Rürup Rente, Rente aus privaten Rentenversicherungen, Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung  zählen bei einer freiwillig gesetzlichen Versicherung ebenfalls die prozentualen Werte 14,6 % + individueller Zusatzbeitrag (ø 1,3 % in 2020) Krankenversicherung und 3,05% (ohne Kinder 3,3%) für die Pflegeversicherung. Auch sind prozentuale Beiträge in Höhe von 15,7% für Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen zu entrichten.

Private Krankenversicherung – PKV

Der monatliche Anteil für die private Krankenversicherung ist auch im Ruhestand unabhängig von den monatlichen Einkünften. Entlastung für privatversicherte Rentner gibt es jedoch trotzdem. Ein privat Versicherter bezahlt 10% Zuschlag monatlich, um im Alter entlastet zu werden, den  sog. gesetzlicher Beitragszuschlag von 10%. Hat ein privat Versicherter über Jahre hinweg diesen Betrag entrichtet, verringert sich der monatliche Beitrag ab dem 60. Lebensjahr um diesen. Auch ein Privatversicherter kann durch einen Antrag 7,3% Zuschuss auf die gesetzliche Bruttorente erhalten. Jedoch darf dieser Betrag nicht höher sein als die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte verändern den monatlichen Beitrag nicht, da dieser ja einkommensunabhängig ist. 

Vor- und Nachteile PKV und GKV?

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

Vorteil: Der größte Vorteil der GKV ist, dass die monatlichen Beiträge sich an dem Einkommen orientieren. Das bedeutet, dass ein geringeres Einkommen auch zu geringeren monatlichen Abgaben führt. 

Nachteil: Der größte Nachteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass kein garantierter Leistungsanspruch im Laufe der Versicherungszeit besteht. Der monatliche Beitrag erhöht sich somit durch Abschlüsse diverser Zusatzversicherungen. 

Private Krankenversicherung – PKV

Vorteil: Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung ist der Umfang der medizinischen Versorgung. Mit dem richtigen Tarif hat man erheblich bessere Leistungen im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung und diese Leistungen sind vertraglich zugesichert. 

Nachteil: Der Beitrag der privaten Krankenversicherung orientiert sich nicht am Einkommen. Auch wenn das monatliche Einkommen deutlich geringer wird, bleibt der Monatsbeitrag in der privaten Krankenversicherung gleich bzw. steigt im Alter. 

Fazit PKV und GKV Vergleich:

Abschließend kann sagen, dass die gesetzliche und die private Krankenversicherung Vor- und Nachteile nach sich zieht. Eine gute Vorsorge ist in der heutigen Zeit enorm wichtig. Das Gesundheitssystem in Deutschland hat in den letzten Jahren, vor allem jedoch im Zuge der Corona Pandemie bewiesen, dass die Kombination aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung eine sozialverträgliche und fortschrittliche Lösung für die Zukunft ist. 

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